- Überblick über die neuen Pauschalen seit 1. Januar 2025
- Kurzzeitpflege: Pauschale steigt auf 1.854 € pro Jahr (für Pflegegrade 2–5)
- Verhinderungspflege: Ebenfalls 1.685 € pro Jahr, gleich für Pflegegrad 2–5
- Möglichkeit zur Aufstockung:
- Kurzzeitpflege kann mit ungenutztem Verhinderungspflege-Budget auf insgesamt 3.539 € im Jahr erhöht werden
- Umgekehrt: Verhinderungspflege kann aus ungenutztem Kurzzeitpflege-Budget maximal auf 2.528 € angehoben werden.
- Ab 1. Juli 2025: Gemeinsames Jahresbudget
Ab dem 1. Juli 2025 wird das bisher getrennte Budget zusammengelegt:
- Gemeinsames Jahresbudget (§ 42a SGB XI) von 3.539 €, flexibel nutzbar für Kurzzeit- und Verhinderungspflege
- Verhinderungspflege wird auf 8 Wochen pro Jahr erweitert, ohne Mindest‑„Vorpflegezeit“
- Unterschiede bei Pflegeheim‑Abrechnung
Bei Verhinderungspflege im Pflegeheim (stationär):
- Es dürfen nur pflegebedingte Kosten über das Pflegebudget abgerechnet werden. Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehen auf den Pflegebedürftigen
- Auch bei Verhinderungspflege zu Hause übernimmt die Pflegekasse anteilig Pflegetage oder stundenweise Versorgung .
Bei Kurzzeitpflege im Pflegeheim:
- Der Zuschuss deckt nur Pflegeaufwendungen bis zu 1.854 €, nicht Unterkunft/Verpflegung
- Der Entlastungsbeitrag von 131 €/Monat kann separat eingesetzt werden, etwa für Unterkunft oder Alltagsunterstützung
- Was Pflegeeinrichtungen beachten müssen
- Transparenzpflicht: Pflegeheime müssen Nutzenden sofort nach Leistungserbringung eine Übersicht über den Verbrauch des Budgets übermitteln – Pflicht ab Juli 2025 .
- Abrechnungspflichten: Nur Pflegekosten sind abrechnungsrelevant; Heimkosten werden nicht über das gesetzliche Budget getragen.
- Kommunikation wichtig: Einrichtungen sollten ihre Patient*innen und Angehörige aktiv über die neuen Budgets und Kombinationsmöglichkeiten informieren.
- Vorteile für Pflegeheime und Familien
- Mehr Flexibilität: Pflegeheimbewohner*innen und Angehörige entscheiden selbst, wie sie das gemeinsame Budget kombinieren.
- Längere Nutzung: Mit 8 Wochen Flexibilität bei der Verhinderungspflege (statt 6 Wochen).
- Förderung der stationären Pflege: Heimaufenthalte nach Krankenhaus oder Entlastungssituationen werden finanziell besser unterstützt.
- Planungssicherheit: Einheitliches Jahresbudget macht es einfacher, den Überblick zu behalten,gerade wenn Pflegeeinrichtungen Jahresberichte anlegen.
- Handlungsempfehlungen für Pflegeheime
- Intern schulen: Pflegeteams über neue SGB‑XI-Regelungen, Pauschalen und Fristen informieren.
- Musterabrechnungen erstellen: Beispielrechnungen für Pflege- und Heimkosten gestalten.
- Informationsmaterial bereitstellen: Flyer oder Webinfos für Bewohner*innen und Angehörige zur neuen Budgetkombination.
- Budget‑Monitoring aufbauen: Dokumentation zum Verbrauch des gemeinsamen Budgets pflegen und Fristen beachten.
- Kooperation mit Pflegekassen: Klären, wie Abrechnung und Nachweise (z. B. Rechnungen für Pflegeleistungen) optimal laufen.
Fazit
Mit der Reform ab 2025:
- Klar höhere Zuschüsse: Kurzzeitpflege auf 1.854 €, Verhinderungspflege auf 1.685 € pro Jahr.
- Zusammengefasstes Jahresbudget ab Juli: Bis zu 3.539 € flexibel nutzbar für beide Leistungsarten.
- Mehr Wochen flexibel nutzbar (8 statt 6) und ohne Vorpflegezeit.
- Pflegeheime profitieren durch einfachere Abrechnung, transparente Kommunikation und bessere Nutzung stationärer Kapazitäten.
Für Pflegeeinrichtungen lohnt es sich, früh anzusetzen, mit klarer Info und Abrechnungsstruktur, um die Reform effizient in den Alltag zu integrieren.