Neuer Pflegemindestlohn – Fakten und Meinungen

1,2 Millionen Beschäftigte werden vom neuen höheren Pflegemindestlohn profitieren. Die Pflegekommission hat in der vergangenen Woche eine entsprechende Empfehlung herausgegeben. Der Pflegemindestlohn steigt und wird künftig differenziert in Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte (mindestens einjährige Ausbildung und entsprechende Tätigkeit) und Pflegefachkräfte. Von aktuell 10,85 Euro im Osten kann der Mindestlohn dann für Pflegefachkräfte im April 2022 bei 15,40 Euro liegen.

Mehr Gehalt und mehr Urlaub

Ab Juli 2020 bis April 2022 wird der Mindestlohn für Pflegehilfskräfte in mehreren Schritten bis auf einheitlich 12,55 Euro pro Stunde angehoben. Das sind dann 2175 Euro Bruttoendgeld pro Monat.

Qualifizierte Pflegehilfskräfte bekommen ab April 2022 13,20 Euro pro Stunde – 2288 Euro brutto. Hier beginnt die schrittweise Erhöhung erst ab April 2021. Zum 1. Juli 2021 soll für Pflegefachkräfte ein einheitlicher Mindestlohn in Höhe von 15,00 Euro pro Stunde eingeführt werden. Im April 2022 sollen es dann 15,40 Euro sein – 2669 Euro brutto im Monat.

Darüber hinaus haben Pflegekräfte bereits im Jahr 2020 Anspruch auf 5 Tage mehr Urlaub (bei einer 5-Tage-Woche) als der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt. 2021 und 2022 sollen es jeweils sechs Tage mehr als der gesetzliche Urlaubsanspruch sein.

Nicht nur Lob für diese Neuerungen

„15 Euro Mindestlohn für Pflegefachpersonen sind ein Witz“, sagt Sandra Mehmecke, Präsidentin der Pflegekammer Niedersachsen. „Die Pflege braucht keine kümmerlichen Mindestlöhne, sondern eine flächendeckende gute tarifvertragliche Bezahlung“, erläutert sie.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bezeichnet die Empfehlung der Kommission als „ersten, wichtigen Schritt“ zu einem besseren Verdienst der Pflegekräfte. „Denn der bessere Weg, zu Verbesserungen für die Beschäftigten in der Pflege zu kommen, ist ein Branchentarifvertrag, den ich für allgemeinverbindlich erklären kann“, sagt er.

Die neuen Mindestlöhne seien nur eine Untergrenze, betonte auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Und mahnte: „Viele Arbeitgeber werden im Wettbewerb mit anderen ihren Mitarbeitern deutlich mehr zahlen müssen.“

Wie geht es jetzt weiter?

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales strebt an, auf Grundlage der Empfehlung der Pflegekommission auf dem Weg einer Verordnung den neuen Pflegemindestlohn zu erlassen.

Wer ist die Pflegekommission?

Der Pflegekommission nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz gehören Vertreter der privaten, frei-gemeinnützigen sowie kirchlichen Pflegeeinrichtungen an. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind gleichermaßen vertreten.