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Was hat das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz bisher gebracht?

Am 1. Januar 2019 ist das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz in Kraft getreten. Für die stationäre Pflege sind dabei zwei Bausteine von hoher Bedeutung: Die Einrichtung von zusätzlich 13 000 neuen Stellen in der Altenpflege und die Entlastung der Pflege durch Investitionen in Digitalisierung. Die Digitalisierungsförderung in Höhe von bis zu 12 000 Euro läuft noch bis zum 31.12.2021*. Es ist also quasi Halbzeit: Für CareCloud ein Grund beim Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) nachzufragen, wie der Zwischenstand aussieht.

* Update: Die Fördermittel für Digitalisierungsprojekte wurden aufgrund des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) durch Beschluss vom 12. Juli 2023 bis zum 31. Dezember 2030 verlängert.

Ziel war es, Pflegekräften eine Verbesserung im Arbeitsalltag durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen zu verschaffen. Insbesondere der Aufwand im Zusammenhang mit der Behandlungspflege sollte abgedeckt werden. Pflegeeinrichtungen hatten und haben die Möglichkeit, auf Antrag diese zusätzlichen Fachkraftstellen mit einem Zuschlag finanziert zu bekommen. Einrichtungen bis zu 40 Bewohnern erhalten eine halbe Pflegestelle, Einrichtungen mit 41 bis 80 Bewohnern eine Pflegestelle, Einrichtungen mit 81 bis 120 Bewohnern eineinhalb und Einrichtungen mit mehr als 120 Bewohnern zwei Pflegestellen zusätzlich.

Wieviel zusätzliche Stellen sind bisher besetzt worden?

13000 Stellen sollen geschaffen werden, bis zum 15. Mai 2020 sind allerdings lediglich 2631 neue Stellen besetzt worden. Dies bestätigt der Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), Florian Lanz.

Sie können weiterhin eine entsprechend Ihrer Einrichtungsgröße neue Stelle beim GKV beantragen.

Entlastung der Pflege durch Investitionen in Digitalisierung 

„Die Digitalisierung birgt, richtig eingesetzt, ein erhebliches Potenzial zur Entlastung der Pflegekräfte in der ambulanten und stationären Altenpflege. Die vorliegenden Erfahrungen zeigen, dass besonders in den Bereichen der Pflegedokumentation, Abrechnung von Pflegeleistungen, Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Pflegeheimen sowie Dienst- und Tourenplanung digitale Angebote enorm entlasten können. Auch beim internen Qualitätsmanagement, bei der Erhebung von Qualitätsindikatoren und bei der Aus-, Fort- und Weiterbildung kann die Digitalisierung zur Entlastung von Pflegekräften beitragen“, heißt es auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums. Mit 40 Prozent der Kosten für die Digitalisierung (maximal 12000 Euro) beteiligt sich die Pflegeversicherung.

Wie viele Anträge bisher gestellt wurden, lag dem GKV nicht vor. Sie als Einrichtung haben aber noch die Möglichkeit, von der Digitalisierungsförderung zu partizipieren.

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