In diesem Artikel geht es um den Baustein Nr. 2: „Qualitätsindikatoren“ zur Erfassung der Ergebnisqualität in stationären Einrichtungen. Einen Überblick über alle drei Bausteine der neuen Qualitätsdarstellung finden Sie im ersten Teil dieser Serie.
Erstmal veröffentlicht am 11. Februrar 2019. Zuletzt aktualisiert am 4. Dezember 2019.
Inhaltsverzeichnis
So optimieren Sie bereits jetzt Ihre Ergebnisqualität
Sie können schon heute anfangen, Ihre zukünftigen Qualitätsindikatoren zu verbessern. So gehen Sie vor:
- Integrieren Sie das NBI in den Pflegeprozess (siehe nächster Abschnitt)
- Weiterbilden: Bilden Sie sich und Ihre Mitarbeiter bzgl. NBI und der neuen Qualitätsdarstellung weiter
- Reduzieren Sie wo möglich die Häufigkeit von Dekubitus, Stürzen, unbeabsichtigten Gewichtsverlusten sowie der Anwendung von Gurten und Bettseitenteilen; forschen Sie nach den Ursachen und ergreifen Sie Maßnahmen, die im Qualitätsmanagement verankert sind
- Sicherstellen: Stellen Sie sicher, dass bei Bewohnern mit Schmerzen in Abständen von weniger als drei Monaten die Schmerzeinschätzung aktualisiert wird (erfassen Sie idealerweise Schmerzintensität, -qualität, -lokalisation sowie die Folgen für den Lebensalltag). Dies gilt insbesondere für Bewohner mit chronischen Schmerzen
- Durchführen: Führen Sie zwischen frühestens 7 Tagen und spätestens 8 Wochen nach dem Heimeinzug ein Integrationsgespräch durch, an dem idealerweise neben dem Bewohner auch dessen Angehörige, Betreuer oder andere Vertrauenspersonen teilnehmen. Wichtig ist dies auch für Bewohner, die ohne Unterbrechung direkt aus der Kurzzeit- in die Langzeitpflege wechseln.
Über unseren Newsletter und diesen Blog werden wir Sie auch weiterhin auf dem Laufenden halten, wie Sie sich optimal vorbereiten können.
Welche Bewohner werden bei der Ergebniserfassung ausgeschlossen?
Alle Bewohner, die am Stichtag der Ergebniserfassung in der Einrichtung leben, sind an die DAS zu melden. Für Bewohner, auf die eines der folgenden Ausschlusskriterien zutrifft, wird keine Ergebniserfassung durchgeführt:
- Einzugsdatum liegt weniger als 14 Tage vor dem Stichtag
- Bewohner ist Kurzzeitpflegegast
- Bewohner befindet sich in der Sterbephase
- Bewohner hält sich seit mindestens 21 Tagen vor dem Stichtag nicht mehr in der Einrichtung auf (z.B. wegen einer Krankenhausbehandlung oder eines längeren Urlaubs mit Angehörigen)
Diese Bewohner werden jedoch unter Nennung des zutreffenden Ausschlusskriteriums im Erhebungsreport aufgeführt, sodass nachvollziehbar ist, wie viele Bewohner ausgeschlossen wurden und aus welchem Grund.
Welche Kriterien und Mindestgrößen für Bewohnergruppen gelten für die einzelnen Qualitätsindikatoren?
Im Abschlussbericht wird auf den Seiten 34 bis 41 sehr detailliert beschrieben, welche Bewohner für die Berechnung der einzelnen Indikatoren einbezogen bzw. ausgeschlossen werden. Da nur in drei Fällen keine Bewohner ausgeschlossen werden und die Ausschlusskriterien teilweise sehr umfangreich sind, gehen wir an dieser Stelle nicht näher darauf ein. Den Auszug der entsprechenden Seiten erhalten Sie hier.
Download der Ausschlusskriterien
Welche Referenz- und Schwellenwerte gelten bei Einführung der QI?
Die Qualitätsindikatoren beziehen sich grundsätzlich auf den rechnerischen Durchschnitt der Qualität aller vergleichbarer Einrichtungen. Dieser Wert wird Referenzwert genannt. Für die Qualitätsbeurteilung sind weiterhin die Schwellenwerte bedeutsam, ab denen die jeweils höhere bzw. niedrigere Qualitätsstufe erreicht wird.
Bei den folgenden Indikatoren gibt es Mindestgrößen für die Bewohnergruppen, auf die sich die jeweilige Bewertung bezieht:
- 1,2,3: 10 Personen
- 4,5,6,7,8,10: 5 Personen
- 9: 4 Personen
Ist die betroffene Bewohnergruppe kleiner, wird für den jeweiligen Indikator bei der Einrichtung kein Ergebnis ausgewiesen.
Hinweis: Leider entspricht die Nummerierung der Qualitätsindikatoren im Text des Abschlussberichts nicht der vorgeschlagenen grafischen Darstellung. Wir haben uns aus Gründen der Übersichtlichkeit und Einfachheit zur durchgehenden Verwendung der Nummerierung aus der grafischen Darstellung entschieden. In der Tabelle weiter unten finden Sie eine Zuordnung der beiden Nummerierungen.
Da für die Einführung des neuen Systems die Schwellenwerte unmittelbar benötigt werden, jedoch noch keine Daten aus der bundesweiten Ergebniserfassung vorliegen, werden vermutlich vorerst die im Abschlussbericht vorgeschlagenen Referenz- und Schwellenwerte verwendet und später in größeren Zeitintervallen angepasst.
Die Tabelle rechts zeigt die im Abschlussbericht vorgeschlagenen Referenz- und Schwellenwerte.