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Besonderheiten des neuen Prüfverfahrens für Tagespflegen

Voraussichtlich wird es für Tagespflegen keine Qualitätsindikatoren (QI) für die Beurteilung der Ergebnisqualität (Baustein 2) geben. Deshalb sind für Tagespflegen Baustein 1 und 3 der neuen Qualitätsdarstellung relevant. Einen Überblick über alle drei Bausteine der neuen Qualitätsdarstellung finden Sie im ersten Teil dieser Serie.

Erstmal veröffentlicht am 18. Februrar 2019. Zuletzt aktualisiert am 3. Dezember 2019.

Da Baustein 1 bereits für unterschiedliche Pflegeeinrichtungen, unter anderem Tagespflegen, gedacht ist, behandelt dieser Artikel die relevanten Änderungen in Baustein 3 (Qualitätsaspekte).

Anpassungen bei der Prüfung von Tagespflegen durch den MDK

Die Verfasser des Abschlussberichts empfehlen, für die teilstationäre Pflege bzw. Tagespflege eigenständige Prüfbögen zu entwickeln, da es zu den stationären Einrichtungen sehr vieler sprachlicher und einiger inhaltlicher Anpassungen bedarf. Ausführliche Infos finden Sie im Abschlussbericht auf den Seiten 251-271 sowie zum Prüfinstrumentarium auf den Seiten 443-526.

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Beschreibung der Anpassung der Qualitätsbereiche

Die sechs Qualitätsbereiche, in die die Qualitätsaspekte unterteilt sind (ausführlichere Infos auf S. 19 des Abschlussberichts)

  1. Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
  2. Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits‐ und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  3. Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
  4. Unterstützung in besonderen Bedarfs‐ und Versorgungssituationen
  5. Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
  6. Organisationsaspekte und internes Qualitätsmanagement

können grundsätzlich für Tagespflegen übernommen werden. Zu berücksichtigen ist, dass bei Tagespflegen vermutlich häufiger einzelne Prüffragen nicht anwendbar sind.

Beispiel: Die Hauptverantwortung zur Sicherstellung der Behandlungspflege liegt bei ambulanten Pflegediensten, Ärzten oder Angehörigen. Aufgaben, wie die Krankenbeobachtung, stellen jedoch durchaus eine wichtige Anforderung im Bereich der Tagespflege dar. Hier ist es Aufgabe der Prüfer, dies auf der Ebene der individuellen Versorgung des Pflegebedürftigen zu berücksichtigen.

Anpassungen der Qualitätsaspekte (QA) für Tagespflegen

Änderungen ergeben sich für Tagespflegen bei drei Qualitätsaspekten (siehe auch Schaubild):

  1. Nächtliche Versorgung: Dieser Qualitätsaspekt entfällt
  2. Unterstützung des Bewohners in der Eingewöhnungsphase nach dem Heimeinzug: Dieser Qualitätsaspekt wird vermutlich sinngemäß durch die Maßnahmen zum „Aufnahmemanagement“ der ambulanten Pflege ersetzt
  3. Überleitung bei Krankenhausaufenthalten: Dieser Qualitätsaspekt entfällt

Alle anderen Qualitätsaspekte können übernommen werden, müssen jedoch sprachlich an Tagespflegen angepasst werden.

Stichprobe der zu prüfenden Tagespflegegäste

Da Tagespflegen mit durchschnittlich 12-14 Gästen je Tag vergleichsweise kleine Pflegeeinrichtungen darstellen, empfehlen die Verfasser des Abschlussberichts die Ziehung einer reinen Zufallsstichprobe von 6 am Prüfungstag anwesenden Tagespflegegästen. Sollten am Tag der Prüfung weniger als 6 Personen einbezogen werden können, sollte die Prüfung dennoch an dem Tag abgeschlossen und nicht am nächsten Tag fortgesetzt werden.

Bewertungsformen und Bewertungsregeln

Die im Abschlussbericht vorgestellten Bewertungsformen und -regeln können auf Tagespflegen übertragen werden. Das gleiche gilt für die Qualitätsdarstellungen (siehe Schaubild), wobei abweichende Akzentuierungen bestimmter Aufgabenbereiche im Versorgungsgeschehen in einer für den Nutzer nachvollziehbaren Form erläutert werden müssten. Der zur Qualitätsdarstellung zugehörige Informationsteil kann ebenfalls übernommen werden, muss jedoch sprachlich für Tagespflegen angepasst werden.

Das ändert sich zukünftig für Tagespflegen

Mit dem neuen Verfahren gibt es für Tagespflegen somit zwei wesentliche Änderungen:

  1. Qualitätsrelevante Informationen über die Einrichtung (Baustein 1) müssen abgegeben werden und werden veröffentlicht
  2. Bei der Prüfung durch den MDK wird es zukünftig voraussichtlich eine Bewertung geben – nicht als Note, sondern einheitlich zu den stationären Einrichtungen mit 4 Abstufungen (Quadrate) in mehreren Qualitätsaspekten

Das vorgeschlagene Prüfinstrumentarium auf den Seiten 443-526 des Abschlussberichts gibt einen umfassenden Einblick in die zukünftigen Prüfungen von Tagespflegen durch den MDK.

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