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Indikatorengestützte Prüfung: Die neue Qualitätsprüfung verständlich erklärt

Seit Oktober 2019 gibt es grundlegende Veränderungen bei der Qualitäts-Darstellung im Bereich der (teil-)stationären Altenpflege. Die Pflegenoten werden abgeschafft und durch ein deutlich umfangreicheres System ersetzt – dem „Indikatorengestützte Prüfung“ bzw. QPR – Qualitätsprüfungs-Richtlinien. Im ersten Blog-Artikel der Serie erfahren Sie, was der neue Indikatorengestützte Prüfung bedeutet und was dieser für die Altenpflege in Deutschland bedeutet.

Erstmal veröffentlicht am 24. Januar 2019. Zuletzt aktualisiert am 6. Dezember 2019.

Das kommt ab 2019 auf Einrichtungen der (teil-)stationären Altenpflege zu!

Der neue Indikatorengestützte Prüfung setzt sich aus den folgenden drei Bausteinen zusammen:

  1. Der Darstellung von qualitätsrelevanten Informationen über die Pflegeeinrichtung,
  2. einer halbjährlichen Selbstprüfung der Heime (Stichwort: Qualitätsindikatoren) und
  3. einer externen Qualitätsprüfung durch den MDK.

Bei der Ermittlung und Darstellung der qualitätsrelevanten Informationen und den Qualitätsindikatoren müssen Sie als Einrichtung selbst eine aktive Rolle einnehmen. Das bedeutet, dass Sie zweimal jährlich diese Daten an die zentrale Datenauswertungsstelle (DAS) – auch DatenClearingStelle (DCS) genannt – übermitteln müssen.

Wie die Qualitätsdarstellung für ein Pflegeheim beispielhaft aussieht, finden sie hier.

Fordern Sie hier gratis weitere Informationen zu den neuen Qualitätsprüfungen an!

Baustein 1: 60 qualitätsrelevante Informationen über Ihre Pflegeeinrichtung

Bei den qualitätsrelevanten Informationen geben Sie zunächst allgemeine Informationen über die Einrichtung sowie Hinweise zur Ausstattung oder zum Versorgungsschwerpunkt. Darüber hinaus müssen Sie beispielsweise darstellen, welche Angebote Sie in der Einrichtung anbieten, welche Kooperationsvereinbarungen bestehen und Informationen zur personellen Ausstattung sowie zur Sterbebegleitung darlegen.

Diese insgesamt etwa 60 Informationen werden im Internet veröffentlicht und erlauben interessierten Bewohnern oder Angehörigen, sich über die Einrichtungen umfänglich zu informieren.

Baustein 2: 10 Qualitätsindikatoren (QIs)

Während die Informationen zu Baustein 1 noch recht einfach zu erfassen sind, wird es bei der Ermittlung der Qualitätsindikatoren dann wesentlich komplizierter und aufwendiger. Denn hier müssen Sie 98 bewohnerbezogene Variablen erfassen und diese pseudonymisiert an eine Datenauswertungsstelle (DAS) weiterleiten.

Abbildung 2: Baustein 2 - Qualitätsindikatoren

Am Ende dieses Textes finden Sie einen Link zur Übersicht der 98 Variablen zur Erfassung von Versorgungsergebnissen, die Sie für jeden Bewohner halbjährlich an die Datenauswertungsstelle übermitteln müssen.

Die Datenauswertungsstelle ist dafür zuständig, eine erste Plausibilitätskontrolle durchzuführen und die Ergebnisse anschließend mit dem Bundesdurchschnitt vergleichend darzustellen. Die in dieser Übersicht über die Bewertungen der Ergebnisqualität dargestellten Kennzahlen werden Qualitätsindikatoren (QIs) genannt.

Die 10 Indikatoren geben Auskünfte zur Mobilität und Selbstständigkeit im Alltagsleben sowie zu Druckgeschwüren, Stürzen und der Schmerzeinschätzung und bauen im Wesentlichen auf den Modulen des Neuen Begutachtungsinstruments (NBI) auf. Bei fünf der zehn Qualitätsindikatoren werden dabei jeweils zwei Bewertungen angezeigt, abhängig von der Risikogruppe. Insgesamt gibt es in diesem Baustein also 15 Bewertungen.

 

Baustein 3: Externe Qualitätsprüfung durch den MDK – Ergebnis: 15 Bewertungen

Auch die externen Qualitätsprüfungen durch den MDK werden abgeändert. Zwar wird der Ablauf der Prüfung im Wesentlichen gleichbleiben, jedoch wird sich die Qualitätsbewertung und -darstellung komplett verändern. Das Ergebnis ist nicht mehr eine Note, sondern 15 Bewertungen.

Geprüft werden 6 Qualitätsaspekte, fünf davon betreffen eine Stichprobe von 9 Bewohnern. Der letzte Aspekt betrifft Organisationsaspekte und das interne Qualitätsmanagement der Einrichtung. Das Ergebnis der Prüfung ist unter anderem ein Qualitätsbericht, der die Ergebnisse der ersten vier Qualitätsaspekte in 15 Bereichen zusammenfasst und bewertet.

Hier finden Sie eine beispielhafte Bewertung durch die Qualitätsprüfer, aus denen die 15 Noten ersichtlich werden, die ebenfalls wie die einrichtungsbezogenen Informationen (Baustein 1) sowie die Qualitätsindikatoren (Baustein 2) veröffentlicht werden.

Wie ist das weitere Vorgehen geregelt?

Von Oktober 2019 bis Juni 2020 müssen alle Einrichtungen sowohl die qualitätsrelevanten Informationen als auch die Qualitätsindikatoren einmal an die Datenauswertungsstelle übermittelt haben. Diese erste Datenübermittlung dient aufgrund der hohen Komplexität noch als Testlauf, sodass diese Daten nicht veröffentlicht werden.

Weiterhin ist geplant, dass die Mitarbeiter des MDK im Zeitraum vom November 2019 bis Dezember 2020 alle Einrichtungen einmal nach dem neuen System geprüft haben. Da im Rahmen dieser Prüfung die erhobenen Bewohnerdaten sowie eine Einwilligungserklärung vorliegen muss, ist geplant, dass die Prüfungen, sofern es sich nicht um eine Anlassprüfung handelt, einen Tag vorher angekündigt werden.

Wichtige Dokumente zu den neuen Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR)

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Dokumente zu den in diesem Artikel genannten Bausteinen. Alle Unterlagen sind aus dem Abschlussbericht des Instituts für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld (IPW) und dem Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH (aQua) entnommen (erster Link).

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