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Coronavirus: CareCloud® macht den Weg frei für digitale MDK-Begutachtung

Vorerst wird der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) keine körperlichen Untersuchungen von Heimbewohnern und Kunden von Pflegediensten mehr vornehmen. Stattdessen entscheiden die Gutachter nach Aktenlage und potenziell via Telefongespräch mit dem Pflegebedürftigen. Mit CareCloud® können Sie dem MDK sicher, bequem und schnell einen Zugriff auf genau diejenigen Unterlagen gewähren, die zur Begutachtung erforderlich sind – nicht mehr und nicht weniger.

Aufrechterhaltung der Höherstufungen für Heime existenziell wichtig

Durch die digitale Begutachtung vermeiden Sie lange Wege oder gar eine Zeitverzögerung bei der Einstufung eines Bewohners. Während der MDK-Mitarbeiter im Homeoffice arbeitet, könnte er online auf die relevanten Unterlagen zugreifen und parallel sogar via Skype oder Zoom mit dem Betroffenen reden. „Sie müssen nur die Möglichkeit schaffen, denn es macht jetzt keinen Sinn, so lang mit einer Höherstufung zu warten, bis sich die Corona-Krise entspannt hat“, betont QIP-Experte Tim Helmecke. 

QIP-Experte Tim Helmecke bei CareCloud®
QIP-Experte Tim Helmecke bei CareCloud®

Wenn sich der Pflegeaufwand vergrößere, sei es für eine Einrichtung von existenzieller Bedeutung, alles zu tun, um so schnell wie möglich die Höhergraduierung beantragen zu können.

Wichtig für die Mitarbeiter des MDK ist ein Einblick in die Informationssammlung und die Begutachtungsinstrumente sowie gegebenenfalls in die Maßnahmenpläne und Pflegeberichte. Diese Daten sehen sie auch während eines Besuchs des Bewohners in der Einrichtung ein. Es ist ein Leichtes, dem Gutachter genau für diesen einen Bewohner, der gerade „eingestuft“ werden soll, das Recht zur Programmeinsicht per Internetbrowser in diese Dokumente zu verschaffen.

Der MDK Ihres Bereiches muss lediglich dieser Arbeitsweise zustimmen. Sprechen Sie dafür einfach Ihren Ansprechpartner an, ob die Höhergraduierung online möglich ist. 

Unser Tipp aus der Pflegepraxis: Zur Erfüllung der Datenschutzkriterien gemäß DSGVO empfehlen wir Ihnen unser vorgefertigtes Formular zu nutzen. Mehr Informationen zur Begutachtung finden Sie auch in den Richtlinien des MDS und GKV.

Wie Sie dem MDK-Prüfer mit CareCloud® Zugang zu den Pflegeakten gewähren, erfahren Sie detailliert im Video:

Hintergrund: MDK setzt Heimbesuche zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bis Ende September aus

Die regelmäßigen Qualitätsprüfungen, der Pflege-TÜV, wird in den Alten- und Pflegeheimen bis vorerst Ende September ausgesetzt. „Pflegebedürftige Menschen bedürfen in ganz besonderer Weise der umfassenden Betreuung und Versorgung, da müssen wir auch ungewöhnliche Wege gehen“, sagte der für Pflege zuständige Vize-Chef des Kassen-Spitzenverbandes, Gernot Kiefer, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Mit dieser Maßnahme sollten die Pflegekräfte entlastet werden – denn der Pflege-TÜV binde Zeit der Fachkräfte. Der Medizinische Dienst in Niedersachsen (MDKN) stellt darüber hinaus Haus- und Heimbesuche zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit ein. „Gerade die Pflegebedürftigen bedürfen des besonderen Schutzes. Deshalb schalten wir jetzt auf eine alternative Begutachtung um“, erklärt MDK-Pressesprecher Martin Dutschek. Statt des Haus- oder Heimbesuchs werden seit Dienstag (17. März) Fragebögen verschickt und die Antragsteller zu Hause telefonisch befragt.

Untersuchungen bei Missständen werden weiterhin durchgeführt

Für den Publikumsverkehr bleiben die 14 Geschäftsstellen in Niedersachsen zunächst geschlossen. Die Mitarbeiter sind weiterhin über Telefon und E-Mail erreichbar.

Ausgesetzt sind allerdings nur die Routinekontrollen und die Begutachtungen der Pflegebedürftigen – sobald der Heimbewohner oder ihre Angehörigen Missstände meldeten, würde der Medizinische Dienst (MDK) die Einrichtungen weiterhin besuchen.

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